Sanierung Schulhaus Lärchen Schuljahr 2020/2021

Folgend finden Sie sämtliche Informationen, welche aktuell zur Sanierung Lärchen resp. Schulverlagerung nach Arlesheim (Schuljahr 2020/2021) zur Verfügung stehen. 



Stand der Bauarbeiten - Ende Juni 2021

 

Stand heute dürfen wir uns freuen, am 16. August 2021 wie geplant in Münchenstein ins neue Schuljahr 2021/22 zu starten. Die Bauarbeiten werden in den Sommerferien abgeschlossen sein, sodass wir die Schülerinnen und Schüler am 1. Schultag im neuen Lärchen begrüssen dürfen.


Stand der Bauarbeiten – Mitte Dezember 2020

 

Ergänzungsneubau

Seit Anfang Mai 2020 laufen bei der Sekundarschule Lärchen die Arbeiten für den Ergänzungsneubau.

Der Neubau ist bereits in voller Grösse zu sehen: Der Holzbau wurde Ende Sommer 2020 aufgerichtet, Fenster und Fassaden sind weitgehend montiert. Aktuell wird am Dach gearbeitet, während im Inneren die Ausbauarbeiten gestartet sind. Die Haustechnikinstallationen werden montiert und die Trennwände sind grösstenteils gebaut. Im neuen Jahr geht es weiter mit dem Innenausbau.

 

Sanierung Bestandsgebäude

Anfang Sommerferien 2020 wurde die komplette Sekundarschule Lärchen nach Arlesheim in ein Schulraumprovisorium gezügelt.

Anfang Juli haben die Demontagen und Rückbauarbeiten gestartet.

Mittlerweile sind die neuen Anbauten für die beiden Klassentrakte und der neue Geräteraum für die Turnhalle aufgerichtet. Das neue Holzschnitzellager wurde gebaut.

Aktuell laufen u.a. die Dacharbeiten und im Innern die Haustechnikinstallationen. Die neuen Fenster werden nach und nach eingebaut.

Die Erweiterung des Pausenhallendachs ist aktuell in der Ausführung.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Hochbauamts Basel-Landschaft:

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bau-und-umweltschutzdirektion/hochbauamt/bauprojekte-in-ausfuhrung/sekschule-munchenstein

 

Schulleitung Sekundarschule Arlesheim-Münchenstein


Zusatzinformationen resp. Bedingungen betreffend Kostenübernahme U-ABO Junior seitens Kanton Basel-Landschaft:

Kostenübernahme 80% U-Abo bei unzumutbarem Schulweg

 

Es gelten folgende Kriterien:

 

1) Sekundarschülerinnen und -schüler, welche in einer Gemeinde wohnen, die mindestens sechs Leistungskilometer von ihrem Schulstandort entfernt liegt, oder einen Schulweg mit einer Höhendifferenz von 150 Metern oder mehr haben, erhalten automatisch Anspruch auf die Übernahme  von 80 Prozent der Kosten ihres Junior-U-Abo durch den Kanton

 

2) Bei Schulzuweisungen aufgrund der Klassenbildung sowie beim Besuch einer Privatschule gemäss Verfügung entscheidet das Amt für Volksschulen (AVS) mit der Zuweisung über die Anspruchsberechtigung. Die Grundlage dafür bieten die allgemeinen Kriterien zur Beurteilung eines unzumutbaren Schulwegs. Dies gilt auch für Gesuche aller übrigen Erziehungsberechtigten.

 

Anfragen zur Übernahme können an folgende E-Mail Adresse gesendet werden: carlo.steiner@bl.ch



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Fragenkatalog (inkl. Ergänzungen Oktober 2019)
20191014_Verlagerungsentscheid_Fragenkat
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Schulweg: Zumutbarkeit und Kostenübernahme Umweltschutzabonnement durch Kanton
20191014_Verlagerungsentscheid_Fragenkat
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Schulwegkonzept
190322_SEK Laerchen_Schulwegkonzept_Beri
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Informationen zum Verlagerungsentscheid vom Juli 2019: 

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Informationsschreiben
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Folgend finden Sie einen kurzen Projektbeschrieb der Sanierung der Schulanlage Lärchen in Münchenstein: 

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Projektbeschrieb
20190709_Projektbeschrieb.pdf
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