Folgend finden Sie sämtliche Informationen, welche aktuell zur Sanierung Lärchen resp. Schulverlagerung nach Arlesheim (Schuljahr 2020/2021) zur Verfügung stehen.
Stand der Bauarbeiten – Mitte Dezember 2020
Ergänzungsneubau
Seit Anfang Mai 2020 laufen bei der Sekundarschule Lärchen die Arbeiten für den Ergänzungsneubau.
Der Neubau ist bereits in voller Grösse zu sehen: Der Holzbau wurde Ende Sommer 2020 aufgerichtet, Fenster und Fassaden sind weitgehend montiert. Aktuell wird am Dach gearbeitet, während im Inneren die Ausbauarbeiten gestartet sind. Die Haustechnikinstallationen werden montiert und die Trennwände sind grösstenteils gebaut. Im neuen Jahr geht es weiter mit dem Innenausbau.
Sanierung Bestandsgebäude
Anfang Sommerferien 2020 wurde die komplette Sekundarschule Lärchen nach Arlesheim in ein Schulraumprovisorium gezügelt.
Anfang Juli haben die Demontagen und Rückbauarbeiten gestartet.
Mittlerweile sind die neuen Anbauten für die beiden Klassentrakte und der neue Geräteraum für die Turnhalle aufgerichtet. Das neue Holzschnitzellager wurde gebaut.
Aktuell laufen u.a. die Dacharbeiten und im Innern die Haustechnikinstallationen. Die neuen Fenster werden nach und nach eingebaut.
Die Erweiterung des Pausenhallendachs ist aktuell in der Ausführung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Hochbauamts Basel-Landschaft:
Schulleitung Sekundarschule Arlesheim-Münchenstein
Zusatzinformationen resp. Bedingungen betreffend Kostenübernahme U-ABO Junior seitens Kanton Basel-Landschaft:
Kostenübernahme 80% U-Abo bei unzumutbarem Schulweg
Es gelten folgende Kriterien:
1) Sekundarschülerinnen und -schüler, welche in einer Gemeinde wohnen, die mindestens sechs Leistungskilometer von ihrem Schulstandort entfernt liegt, oder einen Schulweg mit einer Höhendifferenz von 150 Metern oder mehr haben, erhalten automatisch Anspruch auf die Übernahme von 80 Prozent der Kosten ihres Junior-U-Abo durch den Kanton
2) Bei Schulzuweisungen aufgrund der Klassenbildung sowie beim Besuch einer Privatschule gemäss Verfügung entscheidet das Amt für Volksschulen (AVS) mit der Zuweisung über die Anspruchsberechtigung. Die Grundlage dafür bieten die allgemeinen Kriterien zur Beurteilung eines unzumutbaren Schulwegs. Dies gilt auch für Gesuche aller übrigen Erziehungsberechtigten.
Anfragen zur Übernahme können an folgende E-Mail Adresse gesendet werden: carlo.steiner@bl.ch
Informationen zum Verlagerungsentscheid vom Juli 2019:
Folgend finden Sie einen kurzen Projektbeschrieb der Sanierung der Schulanlage Lärchen in Münchenstein:
Standort Arlesheim Gerenmatte
Mattweg 54 l 4144 Arlesheim l T: 061 552 01 50 l sekundarschule.am@sbl.ch
Standort Münchenstein Lärchen
Mattweg 54 l 4144 Arlesheim l T: 061 552 01 40 l sekundarschule.am@sbl.ch