Der angekündigte Sturm hat die Nordwestschweiz am Sonntagabend erreicht. Für Montagmorgen ist wiederum mit Windspitzen von über 100 km/h zu rechnen. Aus diesem Grund hat der Kantonale Krisenstab zusammen mit den regionalen Führungsstäben und dem Amt für Volksschulen folgen-den Entscheid für den Schulbetrieb vom Montag 10. und Dienstag 11. Februar 2020 getroffen:
Eltern und Erziehungsberechtigte können für die beiden erwähnten Tage selber entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Falls sich Eltern und Erziehungsberechtigte aufgrund der Wetterlage gegen den Antritt des Schulweges entscheiden, muss in diesem Falle jedoch zwingend die Schule (Klassenlehrperson) informiert werden. Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern.